Haben Sie im Ausland gearbeitet? Wenn ja, dann gibt es eine große Chance, dass Ihnen eine Steuererstattung zusteht!
Vergessen Sie nicht: Um die Steuererstattung aus dem Ausland können Sie sich nur innerhalb einer bestimmten Frist bewerben.
Unser Angebot:
Wir sind spezialisiert auf die Wiedererlangung der Einkommensteuer für im Ausland beschäftigte Personen. Unser Angebot umfasst u.a. Steuerabgaben aus England, Irland, aus den Niederlanden, den USA, Deutschland, Norwegen, Belgien und Österreich. Langjährige Erfahrung, Fachkenntnis und auch direkte Berechtigungen, die notwendig dazu sind, um die Steuererstattung abzurechnen, sorgen für eine hohe Effektivität unserer Dienstleistungen.
Die Steuerabgabe aus den ausländischen Ämtern übergeben wir an die Adresse oder aufs Konto unseres Kunden. Wir wissen Ihre Zeit zu schätzen und sorgen auch für Ihre Bequemlichkeit. Alle auszufüllenden Formulare bereiten wir so vor, dass sie einfach und verständlich sind. Gleichzeitig helfen wir beim Sammeln und Ausfüllen der Dokumente.
Die Zusammenarbeit mit unserer Firma ist Garantie der Redlichkeit, Professionalität und auch Effektivität. Vorzügliche Kenntnisse des Steuerrechts und die Fähigkeiten unserer Berater erlauben uns praktisch jedes Mal, die höchstmögliche Steuererstattung zurückzugewinnen. Die mit uns zusammenarbeitenden Kunden kommen zu der Überzeugung, dass die Steuererstattung aus dem Ausland für Sie kein Problem darstellen muss.
Systematisch vervollkommnen wir unser Dienstleistungssystem, damit es maximal den Bedürfnissen unserer gegenwärtigen und zukünftigen Kunden angepasst wird. Wir arbeiten nach genau bestimmten Standards. Dadurch können wir jegliche Verspätungen verhindern. Bis jetzt vertrauten uns schon viele Polen, denen wir bei Wiedererlangung des überbezahlten Geldes halfen. Steuererstattung mit CSJ ist keine schwierige Sache!
Wir garantieren:
- maximal hohe Erstattungen,
- Abrechnung der Zulagen: Trennungszulagen, Ermäßigungen, Reisezulagen,
- keine Anfangsgebühren - außer für die USA,
- Rundum-Service,
- durchschnittliche Erstattung in Höhe von 3000 PLN.
Wir gewinnen ausländische Beihilfen:
- Kindergeld,
- Gesundheitsgeld,
- Wohnungsgeld.